Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Zusammenhang mit Amphetamin werden in Deutschland grundsätzlich streng geahndet. Das BtMG sieht in vielen Fällen Freiheitsstrafen vor, doch unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei geringen Mengen Amphetamin, kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. In diesem Artikel beleuchten wir, wann dies der Fall ist und welche Faktoren die Höhe der Geldstrafe beeinflussen können.
Wann ist eine Geldstrafe bei Amphetamin möglich?
Eine Geldstrafe kommt in der Regel dann in Betracht, wenn der Besitz oder die Einfuhr von Amphetamin in geringen Mengen erfolgt ist und keine erschwerenden Umstände wie das Handeltreiben, der Besitz von nicht geringen Mengen oder der banden- bzw. gewerbsmäßige Handel vorliegen. Der Besitz geringer Mengen kann von den Behörden als weniger schwerwiegend eingestuft werden, insbesondere dann, wenn das Amphetamin nur für den Eigenbedarf bestimmt ist.
Für Amphetamin liegt die Grenze zur nicht geringen Menge bei 10 Gramm reinem Wirkstoffgehalt. Sobald diese Menge überschritten wird, sieht das BtMG deutlich schärfere Strafen vor, meist in Form einer Freiheitsstrafe. Liegt die Menge darunter und es bestehen keine weiteren belastenden Faktoren, kann das Gericht eine Geldstrafe verhängen.
Wie hoch fällt die Geldstrafe aus?
Die Höhe der Geldstrafe richtet sich in erster Linie nach zwei Faktoren:
Die Menge des Amphetamins: Bei kleinen Mengen, die als Eigenbedarf gewertet werden können, ist das Gericht oftmals bereit, mildere Strafen zu verhängen. Diese orientieren sich am Schweregrad des Verstoßes und an den Umständen des Einzelfalls.
Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten: Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach dem Strafmaß, während die Höhe eines Tagessatzes auf dem täglichen Nettoeinkommen des Beschuldigten basiert. Üblicherweise liegen Geldstrafen für geringfügige Verstöße bei 30 bis 90 Tagessätzen. Dies bedeutet, dass die Höhe der Strafe individuell festgelegt wird und von der finanziellen Lage des Beschuldigten abhängt. Erst ab 90 Tagessätzen wird die Geldstrafe in ein Führungszeugnis eingetragen.
Einstellung gegen Auflage: In vielen Ermittlungsverfahren kann die Kanzlei Louis & Michaelis noch eine Einstellung mit oder ohne Auflage erwirken. Damit verhindern wir, dass Ihr Amphetaminverstoß in das Bundeszentralregister für 5 Jahre eingetragen wird.
Welche Rolle spielt der Eigenbedarf?
In Fällen, in denen das Gericht zu der Einschätzung gelangt, dass der Besitz des Amphetamins für den Eigenbedarf bestimmt war und keine Anzeichen für Handel oder Weitergabe bestehen, wird der Verstoß milder bewertet. In einigen Bundesländern kann es bei geringen Mengen auch zu einer Verfahrenseinstellung kommen, besonders wenn keine Vorstrafen vorliegen. Hier können wir die entsprechenden Argumente gegenüber der Staatsanwaltschaft für eine Einstellung des Verfahrens vortragen.
Geldstrafe statt Freiheitsstrafe, wie wir Ihnen helfen können
Unsere Kanzlei hat sich auf Betäubungsmittelstrafverfahren spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten, die wegen des Besitzes oder der Einfuhr von Amphetamin angeklagt sind. Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dies bedeutet in vielen Fällen, eine Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe zu erwirken oder das Verfahren sogar einstellen zu lassen.
Unsere erfahrenen Anwälte, Clemens Louis und Heike Michaelis, prüfen sorgfältig alle Umstände des Falles und erarbeiten eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. So setzen wir uns dafür ein, dass Sie keine unangemessen harten Strafen wie eine lange Eintragung im Bundeszentralregister oder gar eine Eintragung im Führungszeugnis befürchten müssen.
Nehmen Sie bei einem BtMG-Verstoß sofort Kontakt zu uns auf – wir verteidigen Sie bundesweit und setzen uns für ein faires Verfahren und eine bestmögliche Strafe ein.
Übersenden Sie uns unverbindliche Ihre Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung zwecks Prüfung und weiterem Vorgehen!