Bandenmäßiges Handeltreiben mit Amphetamin

Harte Strafen und Verteidigungsmöglichkeiten

Das bandenmäßige Handeltreiben mit Amphetamin zählt zu den schwerwiegendsten Straftaten im Betäubungsmittelstrafrecht und wird gemäß § 30 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit drastischen Strafen geahndet. Wer in einer Bande agiert, um Drogen wie Amphetamin gewinnbringend zu verkaufen, sieht sich einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren gegenüber.

In bestimmten Fällen kann jedoch von einem sogenannten minder schweren Fall gesprochen werden. Ein minder schwerer Fall liegt beispielsweise vor, wenn der Angeklagte eine untergeordnete Rolle in der Bande gespielt hat oder es besondere mildernde Umstände gibt, wie etwa eine Kooperation mit den Behörden oder eine vorherige Unbescholtenheit. In solchen Fällen droht anstelle der hohen Freiheitsstrafe lediglich eine Strafe von mindestens 3 Monaten bis zu 5 Jahren (§ 30 Abs. 2 BtMG).

Bandenmäßiger Amphetaminhandel in nicht geringer Menge

Das BtMG sieht für das bandenmäßige Handeltreiben von Amphetamin in nicht geringer Menge hohe Strafen vor. Gemäß § 30a Abs. 1 BtMG liegt die Strafandrohung bei einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren, wenn die Tat bandenmäßig organisiert ist.

In bestimmten Fällen kann jedoch von einem sogenannten minder schweren Fall gesprochen werden. In solchen Fällen droht anstelle der hohen Freiheitsstrafe lediglich eine Strafe von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren (§ 30a Abs. 3 BtMG).

Was bedeutet bandenmäßiges Handeltreiben?

Bandenmäßiges Handeltreiben liegt vor, wenn sich mindestens drei Personen zu einer festen Gruppierung zusammenschließen, um gemeinsam über einen längeren Zeitraum Betäubungsmittel wie Amphetamin zu handeln. Wichtig ist dabei die Absicht, durch den gemeinsamen Handel dauerhafte Gewinne zu erzielen. Das Handeln als Bande wird als besonders gefährlich eingestuft, weil es organisierte Strukturen schafft, die den illegalen Drogenmarkt langfristig fördern.

Verteidigungsstrategien bei bandenmäßigem Handeltreiben

Wir sind seit knapp 20 Jahren auf die Verteidigung von Betäubungsmittelstrafverfahren spezialisiert und verteidigt bundesweit Mandanten in Verfahren wegen bandenmäßigem Handeltreiben mit Amphetamin. Unsere erfahrenen Anwälte haben es sich zum Ziel gesetzt, die bestmöglichen Ergebnisse für ihre Mandanten zu erzielen, und setzen sich dafür ein, dass der Vorwurf der Bandenmäßigkeit angezweifelt oder zumindest ein minder schwerer Fall anerkannt wird.

Durch eine gezielte Analyse der Beweislage und der tatsächlichen Rolle des Mandanten innerhalb der vermeintlichen Bande kann oft erreicht werden, dass eine hohe Haftstrafe vermieden wird. In vielen Fällen gelingt es der Kanzlei, Verfahren durch geschickte Verteidigungsstrategien zu einem positiven Ende zu führen.

Spezialisierte Verteidigung bundesweit

Wir verteidigen bundesweit Mandanten in Verfahren, die den Handel mit großen Mengen Amphetamin betreffen – von Kilo bis hin zu Tonnengeschäften.

Seit 2005 haben wir in spektakulären Fällen hervorragende Ergebnisse für unsere Mandanten erzielt und sind auf Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und Haftsachen bei Verstoß gegen das BtMG spezialisiert. Wenn Sie sich mit einem Vorwurf des bandenmäßigen Handeltreibens konfrontiert sehen, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld beschuldigt wird, am bandenmäßigen Handeltreiben mit Amphetamin beteiligt zu sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen bundesweit zur Seite, um Sie durch das Ermittlungs- und Strafverfahren zu begleiten und Ihre Rechte zu verteidigen.

Wir kämpfen für Sie, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen und Ihre Freiheit zu schützen.

Ihr Angehöriger ist in Untersuchungshaft wegen des Vorwurfs bandenmäßigen Handeltreibens mit Amphetamin?

Wenn Ihr Angehöriger beschuldigt wird, Mitglied einer Bande im Zusammenhang mit Amphetamin zu sein, und sich in Untersuchungshaft befindet, ist schnelles und erfahrenes Handeln gefragt. Die Kanzlei Louis & Michaelis, vertreten durch Rechtsanwalt Clemens Louis und Rechtsanwältin Heike Michaelis, hat sich auf die Verteidigung in solchen komplexen Fällen spezialisiert. Wir bieten eine umfassende und bundesweite Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens und setzen alles daran, Ihren Angehörigen so schnell wie möglich aus der Untersuchungshaft zu holen.

Besuchserlaubnis und Haftbesuch

Die Inhaftierung eines Angehörigen ist für die Familie oft mit großer Unsicherheit verbunden. Wir kümmern uns unverzüglich um die Erteilung einer Besuchserlaubnis, um Ihren Angehörigen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zu besuchen und seine Situation eingehend zu besprechen. Dieser persönliche Kontakt ermöglicht es uns, frühzeitig alle relevanten Informationen zu sammeln und eine erste Einschätzung der Verteidigungsstrategie vorzunehmen.

Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie

Ein zentraler Bestandteil jeder erfolgreichen Verteidigung ist die Einsicht in die Ermittlungsakte. Wir fordern die Akte bei der Staatsanwaltschaft an, um sämtliche Beweise und Vorwürfe gegen Ihren Angehörigen genau zu prüfen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine solide und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die sowohl die Entlastung Ihres Angehörigen als auch die Vermeidung weiterer Haftzeiten im Blick hat.

Haftprüfung und Haftbeschwerde: Chancen auf Haftverschonung

Die Untersuchungshaft kann durch verschiedene rechtliche Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls beendet werden. Unsere Kanzlei hat in vielen Fällen durch Haftprüfung und Haftbeschwerde eine Haftverschonung erreicht, sodass der Beschuldigte das Verfahren in Freiheit abwarten konnte. Dies ist ein wichtiger Schritt, da die Untersuchungshaft oft mit erheblichen persönlichen und beruflichen Konsequenzen verbunden ist.

Bundesweite Verteidigung in Bandenverfahren

Bandenverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Amphetamin, zählen zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im Betäubungsmittelrecht und führen häufig vor das Landgericht. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Verteidigung solcher Fälle bieten wir bundesweit kompetente Unterstützung. Unsere Verteidigungsstrategien zielen darauf ab, das Verfahren frühzeitig positiv zu beeinflussen, indem wir beispielsweise auf die Entkräftung des Vorwurfs der Bandenmäßigkeit hinarbeiten oder die Bedingungen für einen minder schweren Fall prüfen.

Unsere Kanzlei steht Ihnen und Ihrem Angehörigen bundesweit zur Seite. Durch unsere Erfahrung in Ermittlungs- und Strafverfahren im Bereich des bandenmäßigen Handeltreibens mit Amphetamin haben wir bereits in zahlreichen Fällen Haftverschonungen und positive Ergebnisse erzielt. Wenn Ihr Angehöriger sich in Untersuchungshaft befindet, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.