Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sieht für das gewerbsmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, vorliegend mit Amphetamin, hohe Strafen vor. Bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Amphetamin wird in der Regel eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verhängt (§ 29 Abs. 3 BtMG). Dies stellt ein sogenanntes Regelbeispiel dar, das grundsätzlich eine erhebliche Strafschärfung nach sich zieht.
Das gewerbsmäßige Handeltreiben setzt voraus, dass die Täter*innen beabsichtigen, durch wiederholte Handlungen Einnahmen von erheblicher Dauer oder erheblichem Umfang zu erzielen. Gerade die Gewerbsmäßigkeit hebt diese Tatbestandsform von weniger schweren Verstößen ab und führt zu strengeren Konsequenzen, da das Gesetz in diesen Fällen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit annimmt.
Ziel der Verteidigung: Kein Regelbeispiel annehmen lassen
Das primäre Ziel ist es, die Staatsanwaltschaft und das Gericht davon zu überzeugen, kein Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit anzunehmen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Verteidigung darlegt, dass die Umstände des Einzelfalls nicht in die Kategorie der besonders schweren Fälle fallen, die eine Mindeststrafe von einem Jahr rechtfertigen würden.
Wenn das Gericht und die Staatsanwaltschaft kein Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit annehmen, kann die Strafe erheblich gemildert werden. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren mit einer Geldstrafe beendet wird, anstatt einer Freiheitsstrafe. Dadurch wäre die Gefahr einer langjährigen Eintragung im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis geringer. Vor allem wird dadurch vermieden, dass Sie eine Haftstrafe verbüßen müssen, was nicht nur berufliche und private Konsequenzen hat, sondern auch Ihre Zukunft nachhaltig beeinträchtigen kann.
Die Bedeutung einer maßgeschneiderten Verteidigung
Die Verteidigung in Fällen des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Amphetamin erfordert eine umfassende Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine detaillierte Prüfung der Ermittlungsakten. Wir setzen auf eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die frühzeitig ansetzt. Bereits in der Ermittlungsphase wird die Strategie darauf ausgerichtet, eine Entlastung der Mandanten zu erzielen und wesentliche Milderungsgründe anzuführen.
Dazu gehört etwa, zu betonen, dass keine Wiederholungsabsicht bestand oder dass die Einnahmen nicht den Umfang erreichen, der für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit notwendig ist. Zudem wird geprüft, ob die Beschlagnahmungen und Beweisführungen korrekt durchgeführt wurden, um etwaige Verfahrensfehler geltend zu machen.
Wann wird Gewerbsmäßigkeit beim Handel mit Amphetamin angenommen?
Gewerbsmäßigkeit spielt eine zentrale Rolle im Betäubungsmittelstrafrecht und führt insbesondere bei schweren Delikten wie dem Handel mit Amphetamin zu deutlich verschärften Strafen. Doch was genau versteht man unter Gewerbsmäßigkeit, und wann wird sie von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten angenommen?
Definition von Gewerbsmäßigkeit
Gewerbsmäßigkeit liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Täter die Absicht hat, sich durch wiederholte Tatbegehungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen. Hierbei kommt es nicht auf den tatsächlich erzielten Gewinn an, sondern auf die Absicht, durch die illegalen Geschäfte Einkünfte zu erzielen, die den eigenen Lebensunterhalt sichern sollen oder zumindest dazu beitragen.
Im Bereich des Handels mit Amphetamin bedeutet dies, dass der Täter den Verkauf nicht nur gelegentlich betreibt, sondern darauf abzielt, durch wiederholte Transaktionen eine nachhaltige Gewinnquelle zu schaffen.
Wichtige Kriterien für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit
Um Gewerbsmäßigkeit anzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die im Einzelnen geprüft werden:
Wiederholungsabsicht: Gewerbsmäßigkeit wird vor allem dann angenommen, wenn der Täter beabsichtigt, den Drogenhandel mehrmals zu betreiben, um dadurch fortlaufend Einnahmen zu erzielen. Dies unterscheidet sich vom einmaligen oder gelegentlichen Handel.
Höhe des Gewinns: Es kommt weniger auf den tatsächlichen Gewinn an, als vielmehr auf den Plan, durch den Handel einen dauerhaften wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Selbst wenn der Täter in Einzelfällen keinen nennenswerten Profit erzielt hat, kann Gewerbsmäßigkeit unterstellt werden, wenn die Tat wiederholt begangen wurde oder begangen werden sollte.
Dauerhafte Quelle: Der Täter muss beabsichtigen, durch den Handel mit Amphetamin eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen, die ihm über einen längeren Zeitraum hinweg Einkünfte verschafft. Es reicht nicht, wenn die Einkünfte nur kurzfristig erzielt werden sollen.
Gewinnabsicht: Die subjektive Absicht, sich durch den Handel eine wirtschaftliche Grundlage zu schaffen, ist entscheidend. Auch kleinere Mengen Amphetamin können ausreichen, wenn der Täter eine gewerbliche Struktur aufbauen möchte.
Beispiele für Gewerbsmäßigkeit beim Amphetaminhandel
Ein Dealer, der über einen längeren Zeitraum immer wieder Amphetamin verkauft, um seinen Lebensunterhalt oder einen Teil davon zu finanzieren, handelt gewerbsmäßig.
Wenn der Täter bei einer polizeilichen Durchsuchung große Mengen Amphetamin, Verpackungsmaterial, Bilanzen oder Bargeld findet, kann dies auf eine gewerbliche Struktur hinweisen und die Gewerbsmäßigkeit bestätigen.
Selbst kleinere Transaktionen können als gewerbsmäßig bewertet werden, wenn eine klare Absicht besteht, den Handel langfristig fortzuführen.
Wer wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Amphetamin nach dem BtMG beschuldigt wird, steht vor erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen. Die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe kann jedoch abgewendet werden, wenn die Gewerbsmäßigkeit nicht als Regelbeispiel angesehen wird. Hier setzt unsere Verteidigung an, die sich darauf spezialisiert hat, Verfahren so zu gestalten, dass sie idealerweise mit einer Geldstrafe enden und eine Freiheitsstrafe vermieden wird. So können die Mandanten ohne gravierende Eintragungen im Führungszeugnis und ohne Inhaftierung ihre Zukunft sichern.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir verteidigen bundesweit!