Unerlaubte Einfuhr von Amphetamin

Die unerlaubte Einfuhr von Amphetamin stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Der Zoll kontrolliert regelmäßig an den Grenzen Deutschlands und stellt dabei immer wieder geringe Mengen an Amphetamin sicher. Diese Kontrollen finden insbesondere an den Landesgrenzen statt, da der Schmuggel von Amphetamin in unseren Nachbarländern ein häufiges Problem darstellt.

Wenn bei Ihnen eine geringe Menge an Amphetamin vom Zoll sichergestellt wurde, ist es ratsam, schnellstmöglich juristischen Beistand zu suchen. Die Einfuhr auch kleiner Mengen von Betäubungsmitteln, wie Amphetamin, ist nach § 29 BtMG strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Selbst bei geringen Mengen ist die Einfuhr in das Bundesgebiet strafrechtlich relevant.

Wir stehen Ihnen in solchen Fällen kompetent zur Seite. Wir sind Experten auf dem Gebiet der Strafverteidigung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts und haben langjährige Erfahrung bei der Verteidigung von Personen, die wegen des Einfuhrschmuggels von Amphetamin oder anderen Drogen belangt werden.

Wir beraten Sie umfassend, prüfen die Vorwürfe und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Besonders bei der Einfuhr geringer Mengen ist es entscheidend, frühzeitig eine rechtliche Vertretung zu haben, die Ihre Rechte schützt und eine angemessene Verteidigung sicherstellt.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie vom Zoll aufgehalten wurden. Wir werden alles tun, um Ihre Interessen zu verteidigen und den Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten.

Verteidigung bei der Einfuhr von Amphetamin: Wir setzten auf außergerichtliche Klärung

Wenn Sie wegen der Einfuhr einer nicht geringen Menge Amphetamin beschuldigt werden, stehen ernste Konsequenzen im Raum. Bereits ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen wird die Verfehlung für drei Jahre im Führungszeugnis vermerkt und im Bundeszentralregister eingetragen. Eine Vorstrafe kann schwerwiegende Auswirkungen auf Ihre berufliche und private Zukunft haben.

Unser Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, genau das zu verhindern. Mit unserer langjährigen Erfahrung in Betäubungsmittelverfahren bieten wir bundesweit eine maßgeschneiderte Verteidigung an, um Ihr Verfahren außergerichtlich zu klären – ohne Hauptverhandlung und ohne Vorstrafe.

Unser Vorgehen für Ihre Verteidigung:

Verteidigungsanzeige

Sobald Sie uns beauftragen, zeigen wir unverzüglich Ihre Verteidigung an. Dies signalisiert den Behörden, dass Sie sich professionell vertreten lassen.

Akteneinsicht

Wir beantragen Akteneinsicht, um uns ein umfassendes Bild der Vorwürfe und Beweise zu verschaffen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Verteidigungsschrift

Nach eingehender Prüfung der Akten erstellen wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsschrift, in der wir wesentliche Strafmilderungsgründe anführen und auf eine Einstellung des Verfahrens hinarbeiten. Unser Ziel ist es, das Verfahren ohne oder nur mit Auflagen zu beenden, sodass keine Eintragung ins Führungszeugnis erfolgt.

Bundesweite Verteidigung & Vertretung – ohne Gerichtsverhandlung

Ziel ist die außergerichtliche Verfahrensbeilegung. Die meisten unserer Fälle klären wir ohne eine Gerichtsverhandlung, was Ihnen Zeit, Kosten und den Stress eines öffentlichen Verfahrens erspart. Wir setzen uns bundesweit für unsere Mandanten ein und sorgen dafür, dass eine Eintragung im Bundeszentralregister verhindert wird.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Vorladung oder Beschuldigung wegen der Einfuhr von Amphetamin erhalten haben. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und setzen alles daran, Ihr Verfahren erfolgreich zu klären.

Gefahr für den Führerschein bei Amphetamin-Funden im Fahrzeug: Was Sie wissen sollten

Wenn in Ihrem Fahrzeug Amphetamin aufgefunden wird, können die rechtlichen Konsequenzen weit über das eigentliche Strafverfahren hinausgehen. In vielen Fällen informieren Zoll oder Polizei die Fahrerlaubnisbehörde über den Fund. Diese wird daraufhin Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob Maßnahmen hinsichtlich Ihrer Fahrerlaubnis erforderlich sind. Der Verlust des Führerscheins kann gravierende Auswirkungen auf Ihr berufliches und privates Leben haben.

Wie geht die Fahrerlaubnisbehörde vor?

Sobald die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von dem Fund erhält, wird sie die Ermittlungsakte anfordern, um die Umstände genauer zu prüfen. Besonders wird untersucht, ob der Verdacht besteht, dass Sie Amphetamin konsumiert haben oder regelmäßig konsumieren. Dies kann ein Indiz dafür sein, dass Sie nicht in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.