Ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Amphetamin ist eine ernsthafte Angelegenheit, die weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn Sie eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, ist es entscheidend, schnell und professionell zu handeln. Hierbei können Sie auf unsere langjährige Expertise zählen. Wir verteidigen Sie bundesweit.
Warum unsere Kanzlei bei einem Ermittlungsverfahren wegen Handel mit Amphetamin beauftragen sollten
Wir sind seit 2005 bundesweit auf die Verteidigung in Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln spezialisiert. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und eine gezielte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis in Ihrem Fall zu erzielen.
Anzeige der Verteidigung
Sobald wir von Ihrem Fall erfahren, zeigen wir Ihre Verteidigung an und treten mit den zuständigen Behörden in Kontakt. Dieser Schritt ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte während des gesamten Ermittlungsverfahrens gewahrt bleiben.
Beantragung der Akteneinsicht
Um eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, beantragen wir Akteneinsicht. Dies ermöglicht uns, alle relevanten Informationen und Beweise zu prüfen, die gegen Sie verwendet werden könnten.
Bereitstellung der Ermittlungsakte
Nach Erhalt der Ermittlungsakte stellen wir Ihnen eine Kopie der Akte der Staatsanwaltschaft zur Verfügung. Dies ermöglicht Ihnen, sich umfassend über den Stand des Verfahrens zu informieren und sich besser auf Ihre Verteidigung vorzubereiten.
Besondere Aspekte bei Amphetamin-Fällen
Bei Ermittlungen wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Amphetamin kann es zu besonderen Verfahren kommen. Besonders wenn Amphetamin sichergestellt wurde, wird häufig ein Wirkstoffgutachten eingeholt. Dieses Gutachten dient dazu, festzustellen, ob es sich um eine nicht geringe Menge an Amphetamin handelt, was erhebliche Auswirkungen auf die Strafmaßnahme haben kann.
Wirkstoffgutachten
Die Staatsanwaltschaft wird in der Regel ein Gutachten über den Wirkstoffgehalt anfordern, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass es sich um eine größere Menge handelt. Dieses Gutachten ist entscheidend für die Bewertung der Schwere des Tatvorwurfs.
Verfahrensstrategie
Unsere Kanzlei setzt sich intensiv mit den Ergebnissen des Gutachtens auseinander und nutzt diese Informationen, um eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Unser Ziel ist es, Ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen und eine bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu erreichen.
Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Amphetamin: Wie Polizei und Staatsanwaltschaft vorgehen
Bei Verdacht auf unerlaubtes Handeltreiben mit Amphetamin verfolgt die Polizei eine Vielzahl von Ermittlungsmethoden, um Beweise zu sammeln und den Tatvorwurf zu erhärten. Im Folgenden erklären wir, wie die Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Verdacht eines Handeltreibens mit Amphetamin kommen können und welche Ermittlungstechniken dabei zum Einsatz kommen.
Indizien und Ermittlungsmethoden
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ): Die Polizei kann auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses Telekommunikationsüberwachungen anordnen. Diese Überwachungen ermöglichen es den Ermittlungsbehörden, Telefonate und andere Kommunikationswege abzuhören. Wenn in den Gesprächen Hinweise auf den Handel mit Amphetamin gefunden werden, kann dies den Verdacht des Handeltreibens untermauern.
Aussagen nach § 31 BtMG: Der § 31 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) regelt die Möglichkeit, durch Aussagen von Beschuldigten oder Zeugen Hinweise auf den Handel mit Amphetamin zu erhalten. Wenn Personen, die in den Handel verwickelt sind, gegen andere aussagen oder selbst strafmindernde Aussagen machen, kann dies die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft erheblich beeinflussen.
Auswertung von Mobilfunktelefonen: Die Auswertung von Mobilfunktelefonen kann entscheidende Beweise liefern. Hierbei werden Nachrichten, Anrufprotokolle, Kontakte und gespeicherte Daten überprüft. Beweise wie Absprachen über den Handel oder Geldtransfers können Hinweise auf den illegalen Handel mit Amphetamin geben.
Aufgefundene Beweismittel bei Hausdurchsuchungen: Während einer Hausdurchsuchung können verschiedene Beweismittel gefunden werden, die auf den Handel mit Amphetamin hinweisen. Dazu gehören:
Amphetamin selbst: Wenn Amphetamin bei der Durchsuchung aufgefunden wird, ist dies ein klarer Hinweis auf den Handel.
Verpackungsmaterialien: Materialien, die zur Verpackung und Aufteilung von Amphetamin verwendet werden, können ebenfalls als Beweis dienen.
Finanzielle Unterlagen: Dokumente, die Geldtransfers oder Einnahmen aus dem Handel belegen, sind ebenfalls von Interesse.
Sonstiges: z.B. Dealgeld oder Feinwaagen
Vorgehen der Polizei und Staatsanwaltschaft
Wenn die Polizei und Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte für den Handel mit Amphetamin haben, nutzen sie diese Methoden, um den Verdacht zu überprüfen und Beweise zu sammeln. Die gesammelten Beweise können dann in einem Ermittlungsverfahren verwendet werden, um eine Anklage zu erheben oder die Verdächtigen vor Gericht zu bringen.
Ihre Verteidigung durch die Kanzlei Louis & Michaelis
Wenn Sie mit dem Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Amphetamin konfrontiert sind, ist es wichtig, schnell zu handeln. Die Kanzlei Louis & Michaelis bietet Ihnen umfassende Unterstützung in dieser schwierigen Situation. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und stellen Ihnen alle relevanten Informationen zur Verfügung. Unsere erfahrenen Anwälte arbeiten daran, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Strafrechtliche Konsequenzen beim Handeltreiben mit Amphetamin
Das unerlaubte Handeltreiben mit Amphetamin ist eine ernsthafte Straftat, die je nach Menge des Amphetamins und dem Grad der Tatbeteiligung mit unterschiedlichen Strafmaßen geahndet wird. Die Höhe der Strafe kann von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen.
Strafen für geringfügige Mengen von Amphetamin
Bei einem unerlaubten Handeltreiben mit geringen Mengen von Amphetamin, das weniger als 10 Gramm Amphetaminbase umfasst, sieht das Gesetz Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen vor. In solchen Fällen besteht durchaus die Möglichkeit, dass anstelle einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe verhängt wird. Die Kanzlei Louis & Michaelis hat umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung solcher Fälle und kann oft eine außergerichtliche Klärung erreichen. Dies kann besonders vorteilhaft sein, um die Angelegenheit schnell und effektiv zu regeln, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Strafen für gewerbsmäßiges Handeltreiben
Wenn es sich um gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Amphetamin handelt, sieht der Gesetzgeber in der Regel eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Dies stellt ein Regelbeispiel dar, das jedoch nicht zwingend angewendet werden muss. Die Kanzlei Louis & Michaelis setzt sich intensiv mit den Details Ihres Falls auseinander, um eine günstigere Strafmaßnahme zu erreichen. Durch gezielte Verteidigungsstrategien können wir versuchen, die Strafe zu reduzieren oder alternative Strafen zu erzielen.
Strafen für größere Mengen von Amphetamin
Ab einer Menge von 10 Gramm Amphetaminbase sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren vor. In minder schweren Fällen, bei denen die Umstände von den typischen schweren Fällen abweichen, kann eine Strafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren verhängt werden. Ziel der Verteidigung ist es, in solchen Fällen eine Bewährungsstrafe für Sie zu erreichen. Dies ist besonders wichtig, um die Auswirkungen einer möglichen Haftstrafe zu mildern und Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Strafe unter weniger belastenden Bedingungen zu verbüßen.
Unsere Verteidigungsstrategie
Wir verfolgen eine gezielte Verteidigungsstrategie, die auf den spezifischen Umständen Ihres Falls basiert. Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen, sei es durch eine Reduzierung der Strafe, eine außergerichtliche Einigung oder die Erreichung einer Bewährungsstrafe. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um alle relevanten Fakten und Beweise zu sammeln und Ihre Verteidigung optimal vorzubereiten.
Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung
Wenn Sie mit einer Hausdurchsuchung oder Vorladung konfrontiert sind, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung und bieten Ihnen die notwendige rechtliche Unterstützung, um Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Verteidigung strategisch zu gestalten.
- Telefon: 0201 – 3104600
- E-Mail: mail@rechtsanwalt-louis.de
- WhatsApp: +49 176 24738167
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um Ihre rechtlichen Interessen effektiv zu vertreten. Unsere transparenten, festen und realisierbare Preise garantieren, dass Sie eine qualitativ hochwertige Verteidigung erhalten, ohne sich über hohe Kosten Sorgen machen zu müssen. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und das Know-how der Kanzlei Louis & Michaelis, um Ihre Rechte zu wahren und das beste Ergebnis in Ihrem Ermittlungsverfahren zu erzielen.