Wenn Sie des bewaffneten Handeltreibens mit Amphetamin verdächtigt werden, stehen Sie vor einer ernsthaften rechtlichen Herausforderung. Der § 30a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sieht für das Handeltreiben mit Amphetamin unter erschwerenden Umständen, wie dem Führen einer Waffe, eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Dies stellt eine gravierende Situation dar, die besondere rechtliche Expertise erfordert.
Was besagt § 30a BtMG?
Der § 30a BtMG greift, wenn jemand beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – in diesem Fall Amphetamin – eine Waffe bei sich führt oder anderen gefährlichen Gegenstand. Diese Regelung führt zu erhöhten Strafen und berücksichtigt die erhöhte Gefährlichkeit und den Ernst der Tat. Die gesetzlich festgelegte Freiheitsstrafe für diesen Straftatbestand reicht von 5 bis 15 Jahren.
Das Handeltreiben mit Amphetamin unter Verwendung einer Waffe verschärft die Situation erheblich. Der Vorwurf eines bewaffneten Handels bringt nicht nur eine hohe Strafe mit sich, sondern führt auch zu einer intensiven rechtlichen Prüfung und oft zu Haftbefehlen, die es zu bekämpfen gilt. In solchen Fällen ist es von größter Bedeutung, schnell und effektiv zu handeln, um Ihre Rechte zu wahren und die besten Chancen auf eine angemessene Verteidigung zu sichern.
Wie kann unsere Kanzlei bei dem Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Amphetamin helfen?
Die Kanzlei Louis & Michaelis hat sich seit 2005 auf die Verteidigung in komplexen BtMG-Verfahren spezialisiert und bietet umfassende Unterstützung bei Vorwürfen des bewaffneten Handeltreibens mit Amphetamin. Unser Ziel ist es, in diesen schwierigen Fällen die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.
Unsere Strategie zur Verteidigung
Haftprüfung und Haftbeschwerde
Wenn gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt, setzen wir uns engagiert für eine Haftverschonung ein. Durch Haftprüfungen und Haftbeschwerden können wir häufig erreichen, dass Sie vorübergehend auf freiem Fuß bleiben.
Individuelle Verteidigungsstrategie
Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Ermittlungsverfahren und versuchen, die Ermittlungsbehörden und das Gericht davon zu überzeugen, dass ein minder schwerer Fall vorliegt. Dies kann dazu führen, dass die Strafe auf 6 Monate oder weniger reduziert wird, wodurch eine bewährungsfähige Strafe möglich ist.
Überzeugende Argumentation im gerichtlichen Verfahren
Falls es zum gerichtlichen Verfahren kommt, bereiten wir Sie gründlich vor und präsentieren überzeugende Argumente vor dem Landgericht, um die Umstände Ihres Falls zu mildern und gegebenenfalls eine reduzierte Strafe zu erreichen.
Waffen bei Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Drogenhandel
Im Kontext des Drogenhandels, insbesondere bei Verfahren nach § 30a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), ist es nicht ungewöhnlich, dass bei Hausdurchsuchungen Waffen aufgefunden werden. Diese Regelung betrifft das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter erschwerenden Umständen, wie dem Führen oder Besitzen von Waffen. Hier sind die häufigsten Waffentypen, die in solchen Fällen bei Hausdurchsuchungen entdeckt werden:
Pistolen und Revolver: Bei Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Drogenhandel werden oft Pistolen und Revolver gefunden. Diese Handfeuerwaffen sind relativ leicht zu verstecken und bieten eine schnelle Reaktionsmöglichkeit. Sie sind bei Personen, die im Drogenmilieu tätig sind, wegen ihrer Handlichkeit und Effektivität verbreitet.
Gewehre: Langwaffen wie Gewehre sind ebenfalls nicht selten. Diese Waffen werden oft für den Schutz von Drogenlagern oder zur Abschreckung gegenüber Konkurrenz oder Behörden eingesetzt. Sie sind schwieriger zu verstecken als Handfeuerwaffen, aber in Sicherheitsvorkehrungen oder zur Verteidigung werden sie dennoch genutzt.
Schlagwaffen: In manchen Fällen können auch Schlagwaffen wie Baseballschläger, Teleskopschlagstöcke oder Knüppel aufgefunden werden. Diese werden häufig zur körperlichen Durchsetzung von Macht oder als Drohmittel eingesetzt.
Schusswaffen mit modifizierten oder illegalen Eigenschaften: Oft finden sich bei solchen Durchsuchungen auch Schusswaffen, die illegal modifiziert wurden, um ihre Feuerkraft zu erhöhen, oder solche, die ohne gültige Erlaubnis besessen werden. Auch Waffen mit einem veränderten Aussehen oder illegalen Zubehörteilen können entdeckt werden.
Waffenlager oder Munition: Neben den Waffen selbst können auch große Mengen an Munition oder Waffenlager aufgefunden werden. Dies deutet auf eine ernsthafte Vorbereitung und ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein hin.
Messer: In vielen Verfahren spielen Messer, Macheten und andere Stichwaffen eine erhebliche Rolle. Ob diese nach § 30a BtMG in Ihrem Verfahren eine Rolle spielen, muss individuell geprüft werden.
Bedeutung im Kontext von § 30a BtMG
Bei einer Hausdurchsuchung im Kontext des Drogenhandels können eine Vielzahl von Waffen aufgefunden werden, von Handfeuerwaffen bis zu Langwaffen und modifizierten Schusswaffen. Das Auffinden solcher Waffen kann die rechtlichen Konsequenzen dramatisch verschärfen und ist ein wesentlicher Faktor in der Bewertung des Verfahrens nach § 30a BtMG. Sollten Sie in eine solche Situation geraten, ist es ratsam, umgehend rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Sollten Sie des bewaffneten Handeltreibens mit Amphetamin beschuldigt werden, ist es wichtig, sich umgehend an unsere Experten zu wenden. Unsere Kanzlei steht Ihnen bundesweit zur Verfügung und bietet Ihnen die notwendige Expertise und Unterstützung.
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung
- Telefon: 0201 310 4600
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Lassen Sie sich von unserer erfahrenen Kanzlei vertreten, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigung in Ihrem Fall zu gewährleisten. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie die bestmögliche rechtliche Unterstützung erhalten und streben an, die Strafen zu minimieren oder gegebenenfalls eine angemessene Bewährungsstrafe zu erreichen.