Der Besitz geringer Mengen an Amphetamin ist eine häufige Situation, die insbesondere im Zusammenhang mit Festivals, Partys, Clubbesuchen und Veranstaltungen vorkommt. Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits kleine Mengen für den Eigenkonsum strafrechtliche Konsequenzen haben können. Sollten Sie in eine solche Situation geraten, kann die bundesweit agierende Kanzlei Louis & Michaelis Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Verteidigung zu organisieren.
Häufige Situationen, in denen Amphetamin sichergestellt wird
Es gibt verschiedene Anlässe, bei denen geringe Mengen Amphetamin sichergestellt werden können. Als Beispiel seinen hier nur die folgenden erwähnt.
Open Airs, Musikfestivals und Raves
Festivals sind Orte, an denen der Konsum von Drogen wie Amphetamin häufig vorkommt. Bekannte Veranstaltungen, bei denen immer wieder kleinere Mengen sichergestellt werden, sind z.B. Rock am Ring, Wacken Open Air, Parookaville, Melt Festival, Nature One, Tomorrowland, Fusion Festival oder Time Warp
Oktoberfest
Auch beim weltbekannten Münchener Oktoberfest kommt es gelegentlich vor, dass kleine Mengen an Drogen, wie Amphetamin, bei Besuchern gefunden werden.
Besuch von Diskotheken
Diskotheken und Clubs sind weitere Orte, an denen der Besitz kleiner Mengen von Amphetamin häufig festgestellt wird, insbesondere in Großstädten und bei Veranstaltungen der elektronischen Musikszene.
Hausdurchsuchungen
Nicht selten wird Amphetamin bei Hausdurchsuchungen entdeckt, die im Rahmen anderer Ermittlungen oder anonymer Hinweise durchgeführt werden. Auch geringe Mengen können dabei zu strafrechtlichen Ermittlungen führen.
Straßenkontrollen
Im Zuge allgemeiner Straßenkontrollen oder Personenkontrollen, besonders in Szenevierteln oder bei Verdachtsmomenten, kann die Polizei bei der Durchsuchung geringer Mengen Amphetamin sicherstellen.
Strafrechtliche Folgen des Besitzes von Amphetamin
Auch bei geringen Mengen Amphetamin, die zum Eigenkonsum bestimmt sind, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die Strafe hängt von der Menge, den Umständen des Besitzes und der bisherigen Rechtslage des Betroffenen ab. Der Besitz von Betäubungsmitteln ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar, und auch wenn es sich um kleine Mengen handelt, kann es zu einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung kommen.
Verteidigung durch unsere Kanzlei
Sollten Sie wegen des Besitzes von Amphetamin in geringen Mengen mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft in Konflikt geraten, ist es wichtig, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen. Die Kanzlei Louis & Michaelis, spezialisiert auf Betäubungsmittelstrafverfahren, unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Wir bieten folgende Leistungen an:
Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder schriftliche Anhörung: wird durch uns abgesagt bzw. es werden erst Angaben nach der Akteneinsicht über die Strafverteidiger Louis & Michaelis getätigt.
Akteneinsicht: Wir beantragen Akteneinsicht, um den genauen Sachverhalt zu prüfen.
Verteidigungsschrift: Sobald uns die Ermittlungsakte vorliegt, bereiten wir eine Verteidigungsschrift vor, die alle entlastenden Aspekte darlegt.
Ziel einer Verfahrenseinstellung: In vielen Fällen, insbesondere bei geringen Mengen, arbeiten wir darauf hin, dass das Verfahren außergerichtlich eingestellt wird und keine Eintragung ins Führungszeugnis erfolgt.
Wenn Sie wegen des Besitzes geringer Mengen Amphetamin einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Betäubungsmittelstrafrecht zur Seite und setzen uns bundesweit für Ihre Interessen ein.
Verteidigungsstrategien bei Besitz geringer Mengen an Amphetamin
Mengen bis zu 10 Gramm Amphetaminbase gelten noch als geringe Menge und werden in der Regel als für den Eigenkonsum bestimmt angesehen. Dennoch bleibt auch der Besitz kleinerer Mengen von Amphetamin nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar. Sollten Sie ein paar Gramm Amphetamin besitzen, sieht das BtMG hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Ziel der Verteidigung bei geringen Mengen
Das primäre Ziel der Verteidigung von Rechtsanwalt Clemens Louis und Rechtsanwältin Heike Michaelis bei geringen Mengen an Amphetamin ist es, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen oder das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Ein solcher Ausgang erspart Ihnen eine Eintragung im Bundeszentralregister, die ansonsten für 5 Jahre bestehen würde.
Strafbefehl und Geldstrafen
Sollte die Staatsanwaltschaft dennoch auf eine Geldstrafe bestehen, die außergerichtlich durch einen Strafbefehl verhängt wird, ist es wichtig, dass die Strafe unter 90 Tagessätzen bleibt. Andernfalls droht eine Eintragung im Führungszeugnis, die für 3 Jahre dort bestehen bleibt. Das Verteidigungsteam der Kanzlei Louis & Michaelis setzt sich in solchen Fällen dafür ein, die Geldstrafe möglichst gering zu halten und eine Eintragung zu vermeiden.
Vorteile einer rechtzeitigen Verteidigung
Durch frühzeitige Einschaltung der bundesweit agierenden Kanzlei Louis & Michaelis können viele Verfahrensrisiken minimiert und belastende Eintragungen im Führungszeugnis vermieden werden. Unsere Experten für BtM-Verfahren unterstützen Sie bundesweit dabei, das Verfahren möglichst unkompliziert und mit minimalen Konsequenzen zu durchlaufen.