Vorladung als Beschuldigter bei einem Verstoß gegen das BtMG – Amphetamin

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Zusammenhang mit Amphetamin erhalten haben, ist schnelles und professionelles Handeln gefragt. Ob der Vorwurf des Besitzes, Handels oder sogar der Herstellung von Amphetamin im Raum steht – es drohen empfindliche Strafen. In dieser Situation ist es entscheidend, die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden.

Wir sind Kanzlei für Strafrecht und haben uns seit vielen Jahren auf die Verteidigung von Betäubungsmittelstrafverfahren spezialisiert. Unsere Dienste bieten wir bundesweit an.

Vorladung als Beschuldigter: Was bedeutet das?

Eine Vorladung als Beschuldigter ist eine Aufforderung der Polizei oder Staatsanwaltschaft, sich zu einem konkreten Tatvorwurf zu äußern. Im Fall von Verstößen gegen das BtMG – beispielsweise wegen des Besitzes, Handels oder der Herstellung von Amphetamin – kann eine solche Vorladung bereits ein Hinweis darauf sein, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, dieser Vorladung Folge zu leisten oder Angaben zur Sache zu machen.

Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!

Unser Rat: Tätigen Sie keine Aussage bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie sich mit einem erfahrenen Strafverteidiger beraten haben. Jedes unbedachte Wort kann später gegen Sie verwendet werden.

Was unsere Kanzlei für Sie tut?

Absage der Vernehmung: Sobald Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, sorgen wir dafür, dass die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung abgesagt wird. Sie müssen also nicht selbst zur Polizei oder Staatsanwaltschaft erscheinen.

Antrag auf Akteneinsicht: Ein entscheidender Schritt in jedem Ermittlungsverfahren ist der Antrag auf Akteneinsicht. Wir beantragen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, um alle Informationen über den Tatvorwurf und die Beweise zu erhalten. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie.

Verteidigungsschriften und Verfahrensklärung: Nach Einsicht in die Ermittlungsakte fertigen wir eine Verteidigerschrift für Sie, um das Verfahren möglichst frühzeitig außergerichtlich zu klären. Unser Ziel ist es, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, entweder ohne Auflagen oder mit milden Auflagen, die zu einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO führen.

Vermeidung von Führungszeugniseinträgen: Sollte es nicht möglich sein, das Verfahren vollständig einzustellen, setzen wir alles daran, eine Geldstrafe zu erzielen, die nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird. Dies ist besonders wichtig, um Ihre berufliche und private Zukunft nicht unnötig zu belasten.

Unser Ziel ist die Einstellung oder eine Geldstrafe ohne Eintragung

Unser vorrangiges Ziel ist immer die Verfahrenseinstellung, um eine langwierige und belastende Strafverfolgung zu vermeiden. Besonders bei geringen Mengen Amphetamin, die zum Eigenbedarf bestimmt sind, gibt es Möglichkeiten, das Verfahren nach § 31a BtMG oder § 153 StPO einzustellen. Sollte eine Einstellung nicht erreichbar sein, streben wir eine milde Geldstrafe an, die nicht im Führungszeugnis vermerkt wird.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben. Wir übernehmen Ihre Verteidigung und klären das Verfahren effizient und professionell.

  • Telefon: 0049 201 310 4600
  • WhatsApp: 0049 176 24738167
  • E-Mail: mail@rechtsanwalt-louis.de

Schützen Sie sich und Ihre Zukunft – lassen Sie sich von uns beraten und verteidigen.